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25.09.2026
25.09.2026
28605 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Auf eigenes Risiko: Keine Sozialver­sicherungs­pflicht für Stuntman mit hohen Investitionen in Betriebsmittel

24.09.2026Ein für eine einzelne Filmszene engagierter Stuntman ist selbständig tätig – also nicht sozialver­sicherungs­pflichtig beschäftigt –, wenn er aufgrund betrieblicher Investitionen im Vorfeld des Einsatzes ein relevantes unternehmerisches Risiko trägt. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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