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29.04.2024
29.04.2024
18765 Finanzgericht Hamburg

Zimmervermietung in "Steigen" im Sperrbezirk auf St. Pauli umsatz­steuer­pflichtig

24.06.2022Das Finanzgericht Hamburg hat darüber entschieden, ob die Überlassung von Zimmern in sog. Steigen im Sperrgebiet auf St. Pauli als umsatzsteuerfreie Vermietung zu qualifizieren ist, oder ob mit der Zimmerüberlassung ein Bündel von Leistungen erbracht wird, das der Zimmerüberlassung den Charakter eines Mietverhältnisses nimmt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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