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28.04.2024
28.04.2024
21094 Finanzgericht Münster

Vertretungsweise Übernahme von ärztlichen Notdienst und Entnahme von Blutproben für Polizeibehörden sind umsatzsteu­erpflichtig

25.07.2023Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die von einem Arzt vereinnahmten Entgelte für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes und die Entnahme von Blutproben für die Polizeibehörden keine nach § 4 Nr. 14 Buchst. a) Satz 1 UStG umsatzsteuerfreien Heilbehandlungs­leistungen sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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