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29.04.2024
29.04.2024
22305 Bundesfinanzhof

BFH zur gewerbe­steuer­rechtlichen Hinzurechnung bei Ferienimmobilien

02.11.2023Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, können Aufwendungen, die ein Ferien­immobilien­anbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein und zu einer gewerbe­steuer­rechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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