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27.04.2024
27.04.2024
21693 Landgericht Berlin

Kein gemeinsamer Haushalt mit Mieter bei schon längerem Aufenthalt des Mieters in Pflegeeinrichtung mit fehlender Rückkehrprognose

01.09.2023Das Kind des Mieters tritt dann nicht in das Mietverhältnis gemäß § 563 Abs. 2 BGB ein, wenn der Mieter vor seinem Ableben seit längerem in einer Pflegeeinrichtung lebt und es keine Rückkehrprognose gab. In diesem Fallt liegt keine gemeinsame Haushaltsführung vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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