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27.04.2024
27.04.2024
18775 Landgericht Lübeck

Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung

27.06.2022Die Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung. Sie sind nicht nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Die Sonderzahlungen stellen weder eine Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch eine Auf­wands­entschädigung dar. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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