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27.04.2024
27.04.2024
18303 Hessisches Landessozialgericht

Aufwands­entschädigung von Stadtverordneten nicht beitragspflichtig

21.04.2022Die Aufwands­entschädigung für Stadtverordnete ist bei der Bemessung der Krankversicherungs- und Pflege­versicherungs­beiträge nicht heranzuziehen. Es handelt sich hierbei weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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