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28.04.2024
28.04.2024
19695 Verwaltungsgericht Wiesbaden

Gemeinde kann keinen Schadensersatz von ehemaligem Bürgermeister verlangen

17.11.2022Der frühere Bürgermeister einer Verbandsgemeinde ist dieser gegenüber nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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