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28.04.2024
28.04.2024
19364 Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Land Hessen muss Mietkosten für Impfzentrum in Frankfurt am Main aufkommen

19.09.2022Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Stadt Frankfurt am Main nicht zur Tragung der Mietzahlung von 2,5 Millionen Euro verpflichtet sei und damit die Kosten für den Betrieb des Impfzentrums in der Festhalle von dem Land zu übernehmen seien.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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