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29.04.2024
29.04.2024
20469 Landessozialgericht Hessen

Pressefreiheit bei Statusfeststellung eines Journalisten zu berücksichtigen

06.04.2023Die redaktionelle Tätigkeit eines Journalisten kann sowohl im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung wie auch als Selbstständiger ausgeübt werden. Bei der Feststellung des sozial­­versicherungsrechtlichen Status ist auch die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit zu berücksichtigen. Dies entschied das Landessozialgericht Hessen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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