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29.04.2024
29.04.2024
16881 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Vorläufiger Stopp für Protected Bike Lane in Düsseldorf

30.09.2021Die Stadt Düsseldorf darf die im Düsseldorfer Hafengebiet geplante „Protected Bike Lane“, einen gesicherten Radfahrstreifen, vorläufig nicht weiter einrichten. Die teilweise bereits aufgebrachten Radwegmarkierungen muss sie vorerst entfernen bzw. unwirksam machen. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und damit der Beschwerde eines dort ansässigen Industrie­unternehmens gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stattgegeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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