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02.05.2024
02.05.2024
16681 Oberlandesgericht Hamm

Sturz über quer zum Radweg liegendes gut erkennbares Erdkabel begründet Mitverschulden des Radfahrers von 50 %

26.08.2021Stürzt ein Radfahrer über ein gut erkennbares quer zum Radweg liegendes Erdkabel, so begründet dies ein Mitverschulden von 50 %. Dem Radfahrer ist insofern ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot aus § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO vorzuwerfen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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