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29.04.2024
29.04.2024
13183 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Vorerst kein Rückbau der sog. Pop-up-Radwege

07.01.2021Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die temporären Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet vorerst nicht zurückgebaut werden müssen. Damit hat es auf die Beschwerde des Landes Berlin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben, dessen Vollziehung bereits im Oktober 2020 vorläufig ausgesetzt worden war.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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