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28.04.2024
28.04.2024
17074 Landgericht Berlin

Keine Rückbau- oder Schadens­ersatz­pflicht des Wohnungsmieters bei Belassen von Einbauten mit Duldung des Vermieters

29.10.2021Lässt ein Wohnungsmieter nach Mietvertragsende Einbauten zurück und duldet dies der Vermieter nicht nur, sondern vermietet die Wohnung mitsamt der Einbauten an einen Nachmieter, der die Einbauten dann nutzt, besteht weder eine Rückbau- noch Schadens­ersatz­pflicht des vorherigen Mieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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