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27.04.2024
27.04.2024
20599 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Wer vom Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss auch den Radfahrern auf dem parallel verlaufenden Radweg die Vorfahrt gewähren

05.05.2023Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten. Aber auch die Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße verlaufenden Radweg, den der Autofahrer überqueren muss, haben Vorfahrt. Das hat das Landgericht Frankenthal klargestellt und die Klage einer Autofahrerin gegen einen Radfahrer abgewiesen. Das Landgericht bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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