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27.04.2024
27.04.2024
15858 Verwaltungsgericht Leipzig

Parken am Ende des Radwegs rechtfertigt Abschleppen des Fahrzeugs

05.07.2021Steht ein Fahrzeug auf ein durch die Zeichen 237 und 295 StVO nebst Piktogramm "Fahrrad" gekennzeichneten Radweg, so rechtfertigt dies selbst dann das Abschleppen des Fahrzeugs, wenn das Fahrzeug am Ende des Radwegs steht und hinter dem Fahrzeug ein anderes Fahrzeug parkt. Dies hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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