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28.04.2024
28.04.2024
22346 Amtsgericht Berlin-Tiergarten

Behinderung von Fußgängern durch abgestellten E-Scooter: Halter haftet für Parkverstoß

09.11.2023Wird ein E-Scooter quer auf der Mittelfläche eines Gehwegs abgestellt und kommt es dadurch zu einer Behinderung von Fußgängern, liegt ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO vor. Zudem liegt ein Parkverstoß nach § 25 a StVG vor, was zu einer Haftung des Halters des E-Scooters führen kann. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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