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04.05.2024
04.05.2024
18015 Verwaltungsgericht Köln

Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

09.03.2022Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) als so genannten Verdachtsfall einstufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung entschieden und damit eine Klage der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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