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01.05.2025
01.05.2025
25708 Kanzlei am Südstern

Verurteilung im Fall Stutthof: Strafbarkeit einer Stenotypistin

15.01.2025Am 20. August 2024 hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Entscheidung gefällt (Az.: 5 StR 326/23), die die Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten der SS im Konzentrationslager Stutthof betrifft. Verhandelt wurde die Revision der 99-jährigen Irmgard F. gegen ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord durch das Landgericht Itzehoe. Der heutige Blogartikel der Kanzlei am Südstern in Berlin beleuchtet den Hintergrund des Falles und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.Irmgard F. wurde nach ihrem Abschluss an einer kaufmännischen Handelsschule im Alter von 18 Jahren als Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof angestellt. Während ihrer knapp zweijährigen Anstellung zwischen 1943 und 1945 war sie die einzige Stenotypistin im ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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