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01.05.2025
01.05.2025
25786 Kanzlei am Südstern

Kündigung nach bedrohlichem Social-Media-Post

05.03.2025Am 7. Oktober 2024 entschied das Arbeitsgericht Berlin (Az: 59 Ca 8733/24) über die Wirksamkeit der Kündigung eines Straßenbahnfahrers, der wegen eines bedrohlichen Facebook-Posts entlassen wurde. Der Fall wirft interessante Fragen zur Meinungsfreiheit und den Pflichten von Arbeitnehmern auf und zeigt, wie soziale Medien das Arbeitsverhältnis beeinflussen können. Erfahren Sie mehr über den Hintergrund und die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin im heutigen Blogartikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin.Ein seit 2009 beschäftigter Straßenbahnfahrer und alleinerziehender Vater von drei Kindern war Administrator einer privaten Facebook-Gruppe mit rund 1000 Mitgliedern, die sich an das Fahrpersonal seines Arbeitgebers richtete. Im Mai 2024 veröffentlichte ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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