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28.05.2025
28.05.2025
25922 Kanzlei am Südstern

Anfechtung: Fahrtenbuchauflage – Ermittlungs­pflichten der Behörde

21.05.2025Am 26. Juni 2024 entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin (Az.: 37 K 11/23) einen Fall, bei dem es um die Anordnung eines Fahrtenbuchs für eine Mitarbeiterin eines Berliner Unternehmens nach einem Geschwindig­keitsverstoß mit einem firmeneigenen Fahrzeug geht. Die Klägerin wehrte sich jedoch gegen diese Maßnahme. Die Kanzlei am Südstern in Berlin informiert in diesem Artikel über den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe des VG Berlin.Am 18. Mai 2019 wurde ein Audi Quattro, der einem Berliner Unternehmen gehört, in Berlin-Marzahn mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h (nach Abzug der Toleranz) erfasst – an einer Stelle, an der nur 50 km/h erlaubt waren. Die Polizei leitete daraufhin ein Ordnungswid­rigkeiten­verfahren ein und sandte ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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