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14.02.2026
14.02.2026
27735 Kanzlei am Südstern

Muss die Umkleidezeit bei Krankheit und Urlaub im Rettungsdienst weitergezahlt werden?

04.02.2026Wer im Rettungsdienst arbeitet, weiß, dass Schutzkleidung nicht nur „dazugehört“, sondern im Alltag fest eingeplant ist. Interessant wird es, wenn diese Zeit zwar pauschal als Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto landet, aber dann wegfällt, wenn man krank ist oder Urlaub hat. Genau darum ging es in einem Urteil des Bundesarbeits­gerichts vom 14. Mai 2025 (Az. 5 AZR 349/22): Ein Rettungssanitäter verlangte, dass ihm die tariflich vorgesehene Umkleidezeit auch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und während des Urlaubs gutgeschrieben wird. In diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin geben wir einen gut verständlichen Überblick darüber, was vorgefallen ist und wie das Gericht den Fall eingeordnet hat. ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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