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16.04.2026
16.04.2026
27989 Kanzlei am Südstern

4 Monate Probezeit im befristeten Vertrag: Ist das zulässig?

15.04.2026Wer einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, rechnet oft damit, dass die Probezeit eher kurz ausfällt. Umso größer ist die Unsicherheit, wenn der Arbeitgeber innerhalb dieser Probezeit kündigt und sich dabei auf eine besonders lange Probezeitklausel stützt. Genau um eine solche Konstellation ging es in einem Urteil des Bundesarbeits­gerichts vom 30. Oktober 2025 (Az. 2 AZR 160/24). Erfahren Sie in diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin, warum das Gericht keinen festen Prozentwert für die „richtige“ Probezeitdauer akzeptiert hat und welche Kriterien stattdessen entscheidend sind.Im Kern ging es um die Frage, ob eine viermonatige Probezeit in einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnis noch in einem angemessenen Verhältnis steht, ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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