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28.04.2024
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10183 Landgericht Saarbrücken

Veröffentlichung einer persönlichen Nachricht auf Facebook stellt Per­sönlich­keits­verletzung dar

14.01.2020Die Veröffentlichung einer persönlichen Nachricht auf Facebook stellt eine Per­sönlich­keits­verletzung dar. Diese ist aber nicht rechtswidrig, wenn sich der Absender der Nachricht eigenmächtig an den nicht persönlich bekannten Empfänger im Rahmen des Meinungskamps wendet und selbst die Öffentlichkeit sucht. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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