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28.04.2024
28.04.2024
9790 Amtsgericht Frankenthal

Vermieter kann erhöhte Müll­beseitigungs­kosten aufgrund fehlerhafter Mülltrennung auf Mieter umlegen

28.11.2019Entstehen dem Vermieter erhöhte Müll­beseitigungs­kosten, weil die Mieter fehlerhaft ihren Müll trennen, so kann er die Kosten auf die Mieter umlegen. Die Kosten der Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens stellen Betriebskosten im § 556 Abs. 1 BGB und § 2 Nr. 8 BetrKV dar. Dies hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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