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28.04.2024
28.04.2024
18027 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Vermieter kann Jobcenter nicht zur Zahlung von Nebenkosten und Mietrückständen heranziehen

10.03.2022Ein Vermieter, der Wohnungen an Grundsicherungs­empfänger vermietet, hat trotz der im SGB II vorgesehenen Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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