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27.04.2024
27.04.2024
11453 Verwaltungsgericht Berlin

Unzulässige Entlassung einer Beamtin auf Widerruf trotz Bewertung der Leistung als "ausreichend"

18.06.2020Wird die Leistung einer Beamtin auf Widerruf insgesamt als ausreichend bewertet und geht der Dienstherr von abstellbaren Defiziten aus, so kann die Beamtin nicht mit sofortiger Wirkung entlassen werden. Geht der Dienstherr von abstellbaren Defiziten aus, so kann er davon ohne nähere Begründung nicht abweichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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