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02.05.2024
02.05.2024
16335 Landgericht Wuppertal

Unwirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrags wegen Unterschrift mit "i.A."

18.08.2021Die Kündigung eines Mietvertrags durch einen Stellvertreter ist wirksam, wenn die Stellvertretung offengelegt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn die Kündigung mit "i.A." unterschrieben wird und im Text des Kündigungs­schreibens keine Rede von einer Bevollmächtigung ist. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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