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27.04.2024
27.04.2024
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Trinkgelage nach Weihnachtsfeier führte zu fristloser Kündigung

10.10.2023Trinkgelage nach Weihnachtsfeier führte zu fristloser KündigungEin Trink­gelage in der Weinkel­lerei ihrer Arbeit­ge­berin nach einer beendeten Weihnachts­feier hat bei zwei Arbeit­nehmern zur frist­losen Kündigung geführt. Das Landes­ar­beits­ge­richt Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäf­tigen, ob dieses Verhalten als wichtiger Kündi­gungs­grund ausreichte oder zuvor eine Abmahnung erfor­derlich gewesen wäre.Inhalts­ver­zeichnisDie Haupt­pflicht des Arbeit­nehmers besteht natürlich in der Erbringung der Arbeits­leistung, wofür der Arbeit­geber als seine Haupt­pflicht Lohn zahlen muss. Zudem muss der Arbeit­geber auch Arbeit anbieten bzw. die Arbeits­leistung des Arbeit­nehmers annehmen. ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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