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29.04.2024
29.04.2024
9908 Landgericht München I

Temporärer Umzug in eine Ersatzwohnung lässt Eigenbedarf nicht entfallen

13.12.2019Der temporäre Umzug in eine Ersatzwohnung lässt den Eigenbedarf an der eigenen Wohnung grundsätzlich nicht entfallen. Denn die Absicht zur Nutzung der eigenen Wohnung bleibt weiterhin bestehen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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