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29.04.2024
29.04.2024
22619 Landgericht Berlin

Härteeinwand wegen fehlendem Ersatzwohnraums setzt Anmietbemühungen ab Zeitpunkt des Kündigungszugangs voraus

11.01.2024Kann ein Mieter nach einer Eigen­bedarfs­kündigung keinen angemessenen Ersatzwohnraum finden, so greift der Härteeinwand des § 574 Abs. 2 BGB nur, wenn der Mieter seit dem Kündigungszugang Anmietbemühungen entfaltet hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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