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29.04.2024
29.04.2024
22304 Landgericht Berlin

Eigen­bedarfs­kündigung: Abstrakte Familienplanung kann keinen weit überhöhten Wohnbedarf rechtfertigen

02.11.2023Eine abstrakte Familienplanung kann einen weit überhöhten Wohnbedarf nicht rechtfertigen. Die Wohnung muss den tatsächlichen Bedürfnissen der Bedarfsperson entsprechen. Anderenfalls ist die Eigen­bedarfs­kündigung unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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