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01.05.2024
01.05.2024
20809 Arbeitsgericht Elmshorn

Sexuelle Belästigung auf der Weihnachtsfeier führt zur Kündigung

12.06.2023Auch auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 3 AGG, die eine außerordentliche Kündigung des Arbeits­verhältnisses grundsätzlich rechtfertigen können. Eine Fortsetzung des Arbeits­verhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kann dem Arbeitgeber unzumutbar sein. Dies hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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