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28.04.2024
28.04.2024
19602 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung unzulässig

01.11.2022Das Landgericht Frankenthal hat in einem Eilverfahren aufgezeigt, dass eine Weitergabe von "Zahlungs­störungsdaten" an die Schufa nur in Grenzen zulässig ist. Der Schuldner muss über die Informations­weitergabe unterrichtet werden; wenn er bestreitet, dass die Forderung besteht, darf kein Eintrag erfolgen. Werden die Daten trotzdem übermittelt, kann der Schuldner verlangen, dass die Meldung widerrufen und künftig unterlassen wird.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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