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06.06.2025
06.06.2025
25975 Anwaltskanzlei Harzewski

Genderneutrale Kundenansprache

05.06.2025Personalisierung vs. Datenschutz: Ein BalanceaktIm Fall eines Transport­unternehmens prüfte der EuGH, ob die geschlechts­spezifische Anrede zur Vertragserfüllung notwendig ist – und kam zu einem klaren Ergebnis: Nein. Die Angabe der Geschlechts­identität ist für die Durchführung alltäglicher Massengeschäfte nicht erforderlich. Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten nur, wenn diese objektiv notwendig sind – und das ist bei der Anrede im Standardgeschäft nicht der Fall.Damit eine Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zulässig ist, muss sie zwingend notwendig sein, um die vereinbarte Leistung zu erfüllen. Reine Zweckmäßigkeit oder die Erwähnung im Vertrag selbst reicht nicht ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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