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28.04.2024
28.04.2024
7615 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rückwirkende Krankschreibung – Nur im Ausnahmefall

19.06.2020Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitnehmer nach spätestens drei Tagen durch ärztliches Attest nachweisen. Ärzte dürfen die Arbeitsunfähigkeit in der Regel erst ab dem Behandlungstag – nicht aber für zurückliegende Zeiträume – bescheinigen. Auch bei längeren Krankheiten dürfen Arbeitnehmer nicht vergessen, ihre Arbeitsun­fähigkeits­bescheinigungen regelmäßig und lückenlos aufzufrischen.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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