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02.05.2024
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12033 Landgericht Frankfurt am Main

Reiseveranstalter kann nicht für Sturz in der Badewanne haftbar gemacht werden

06.08.2020Der Reiseveranstalter einer Pauschalreise haftet nicht für Verletzungen, die ein Kunde erlitt, der beim Ausstieg aus der Hotelbadewanne auf deren Rand stürzte, wobei ein Halterungsgriff aus der Wand riss. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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