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28.04.2024
28.04.2024
10290 Amtsgericht Hannover

Reisepreisminderung von 10 % wegen Badeverbots direkt vor dem Hotel am Strand

29.01.2020Eine Hotelbeschreibung "Direkt am Strand gelegen" und "erste Strandlage" suggeriert dem Reisenden, dass ein Schwimmen direkt im Meer am Hotel möglich ist. Ist es daher aus Umweltschutzgründen verboten, vor dem Hotel am Strand im Meer zu baden, rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von 10 %. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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