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02.05.2024
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10299 Landgericht München I

Reisenden steht nach Kündigung der Pauschalreise wegen Vulkanausbruchs Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu

30.01.2020Kommt es am Urlaubsort zu einem großen Vulkanausbruch, ist die Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt möglich. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter den Reisepreis vollständig zurückerstatten. Dies hat das Landgericht München I entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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