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03.05.2024
03.05.2024
17979 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Rechtmäßigkeit des Arztvorbehalts für gewerbliche Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up

01.03.2022Der Arztvorbehalt für die gewerbliche Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up ist angesichts der damit verbunden Gesundheitsrisiken rechtmäßig und verhältnismäßig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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