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27.04.2024
27.04.2024
12178 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Präsidentenstelle des OLG Köln darf nicht mit ausgewähltem Bewerber besetzt werden

11.09.2020Das Ober­verwaltungs­gericht hat die Beschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 20. April 2020 zurückgewiesen, mit dem die Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln mit dem ausgewählten Bewerber vorläufig untersagt worden war.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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