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28.04.2024
28.04.2024
19422 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Auswahl des Dienstleisters für Boden­abfertigungs­dienste am Flughafen Köln/Bonn rechtmäßig

28.09.2022Die Entscheidung des Verkehrs­ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2020, mit der ein Unternehmen als Dienstleister für die Erbringung von Boden­abfertigungs­diensten am Flughafen Köln/Bonn beginnend ab Januar 2021 für die Dauer von sieben Jahren ausgewählt wurde, ist rechtmäßig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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