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28.04.2024
28.04.2024
19978 Oberverwaltungsgericht Münster

Eilverfahren gegen Allgemeinverfügung zur Räumung von Lützerath erfolglos

10.01.2023Die Allgemeinverfügung des Landrats des Kreises Heinsberg zur Räumung der Ortslage Lützerath vom 20. Dezember 2022 hat weiterhin Bestand. Das darin ausgesprochene Aufenthalts- und Betretensverbot ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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