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29.04.2024
29.04.2024
19481 Verwaltungsgericht Trier

Bewerber mit Rückentattoo darf kein Polizist werden

07.10.2022Das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten "Loyalty, Honor, Respect, Family" trägt. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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