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29.04.2024
29.04.2024
11012 Bundesverwaltungsgericht

Präsenzapotheke mit Versand­handels­erlaubnis darf im Einzugsbereich Rezepte sammeln und Medikamente per Boten ausliefern

24.04.2020Das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Präsenzapotheke mit Versand­handels­erlaubnis im örtlichen Einzugsbereich ihrer Apotheke eine Einrichtung zum Sammeln von Verschreibungen und Arznei­mittel­bestellungen betreiben und die bestellten Medikamente durch eigene Boten ausliefern darf. Eine unzulässige Rezeptsammelstelle liegt darin nicht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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