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02.05.2024
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10048 Bundesfinanzhof

Polnische Familienleistung "500+" ist auf deutsches Kindergeld anzurechnen

16.12.2019Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17. Februar 2016 sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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