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29.04.2024
29.04.2024
22618 Bundesverfassungsgericht

Leistungen anderer Staaten dürfen auf Conterganrente angerechnet werden

11.01.2024Das Bundes­verfassungs­gericht hat auf eine Vorlage des Bundes­verwaltungs­gerichts entschieden, dass § 15 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Contergan­stiftungs­gesetz - ContStifG) in den Fassungen vom 26. Juni 2013 und vom 21. Februar 2017 mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach dieser zum 1. August 2013 in Kraft getretenen Vorschrift werden Zahlungen, die wegen der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate von Anderen, insbesondere von ausländischen Staaten, geleistet werden, auf die nach dem Contergan­stiftungs­gesetz zu zahlende Kapital­entschädigung und Conterganrente angerechnet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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