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27.04.2024
27.04.2024
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Keine Urlaubsgewährung durch Anrechnung arbeitsfreier Zeiten

08.08.2023Keine Urlaubsgewährung durch Anrechnung arbeitsfreier ZeitenIndem er tatsäch­liche arbeits­freie Zeiten in unbestimmter Länge mit dem Urlaubs­an­spruch eines Arbeit­nehmers verrechnet, erfüllt der Arbeit­geber nicht stets die Gewährung des gesetz­lichen Urlaubes. Dies gilt selbst dann, wenn sich Arbeit­geber und Arbeit­nehmer auf solch ein Vorgehen geeinigt haben. Denn es fehle an einer unwider­ruf­lichen Freistellung. Eine Urlaubs­ge­währung kann auch nicht dadurch nachgeholt werden, dass der Arbeit­geber nachträglich arbeits­freie Zeit als Urlaub deklariert.In diesem Sinne hat das Landes­ar­beits­ge­richt Berlin‐Brandenburg entschieden.Inhalts­ver­zeichnisUrlaub muss vom Arbeit­nehmer beantragt und durch den Arbeit­geber genehmigt werden. ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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