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27.04.2024
27.04.2024
18984 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Polizeibeamter im Wechseldienst hat keinen Anspruch auf Anrechnung von Arbeitszeit auf Tätigkeit als Stadtratsmitglied

26.07.2022Ein im Wechsel­schicht­dienst tätiger Polizeibeamter aus dem Kreis Lippe, der sich als Ratsherr ehrenamtlich engagiert, hat keinen Anspruch auf die hälftige Anrechnung der Zeiten der Mandatsausübung auf seine Arbeitszeit. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht mit heute verkündetem Urteil entschieden und die Klage des Beamten abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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