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05.11.2026
05.11.2026
28790 Verwaltungsgericht Mainz

Parteien-Absprachen machen Beigeordnetenwahlen nicht ungültig

05.11.2026Die Wahlen zum Bürgermeister (1. Beigeordneter) und zum 5. hauptamtlichen Beigeordneten durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz vom 21. Mai 2025 sind nicht für ungültig zu erklären. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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